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Mangel rügen

См. также в других словарях:

  • rügen — V. (Mittelstufe) jmdn. entschieden zurechtweisen, jmdm. eine Rüge erteilen Synonym: tadeln Beispiel: Der Chef hat mich wegen meiner Verspätung gerügt. rügen V. (Oberstufe) eine mangelhafte Ware beanstanden Synonyme: bemängeln, monieren,… …   Extremes Deutsch

  • Mangel (Recht) — Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Kaufrecht 2.1 Sachmangel …   Deutsch Wikipedia

  • rügen — ermahnen; verwarnen; zurechtstutzen (umgangssprachlich); tadeln; admonieren (veraltet); zurechtweisen; scharf kritisieren * * * rü|gen [ ry:gn̩] <tr.; hat …   Universal-Lexikon

  • Mangel — Jemanden durch die Mangel drehen: ihm mit Fragen zusetzen, ihn rücksichtslos behandeln. Mangel ist die Glättrolle für die Wäsche; wenn ein Mensch durch die ›Mangel gedreht‹ wird, wird er also ›gepreßt‹. Ähnlich Jemanden in der Mangel haben, in… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Reisevertragsrecht: Rechtsschutz und richtiges Verhalten bei Reisemängeln —   Die Rechte von Touristen bei Pauschalreisen hat der Gesetzgeber mit dem Reisevertragsrecht vom 04. 05. 1979 im BGB geregelt. Es findet Anwendung auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, sofern dem Reisenden… …   Universal-Lexikon

  • Buchung (Reise) — Der Reisevertrag ist nach deutschem Schuldrecht eine in §§ 651a ff. BGB geregelte besondere Vertragsart. Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen mangelfrei zu erbringen. Der …   Deutsch Wikipedia

  • Reisevertrag — Der Reisevertrag ist nach deutschem Schuldrecht eine in §§ 651a ff. BGB geregelte besondere Vertragsart. Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen mangelfrei zu erbringen. Der …   Deutsch Wikipedia

  • Mangelrüge — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um einen Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt …   Deutsch Wikipedia

  • Mängelrüge — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um einen Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt …   Deutsch Wikipedia

  • Mängelrügeobliegenheit beim Handelskauf — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um eine Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung… …   Deutsch Wikipedia

  • Rügepflicht — Bei der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet) handelt es sich um einen Sonderregelung des Handelsrechts gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht, die beim Handelskauf zur Anwendung kommt …   Deutsch Wikipedia

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